Förderziele
Gefördert werden museale Einrichtungen, Institutionen der kunstwissenschaftlichen Lehre und Forschung, Ausstellungen und Publikationen zur bildenden und angewandten Kunst, wissenschaftliche Arbeiten in Verbindung mit diesen, Ankäufe sowie konservatorische und restauratorische Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut auf den genannten Gebieten. Die Förderung kann projektbezogen oder als Zustiftung zu einer rechtsfähigen Körperschaft erfolgen.
Förderbedingungen
Die FAMAKunststiftung fördert ausschließlich Einrichtungen und Projekte mit gemeinnützigem Charakter. Wichtigste Kriterien der projektbezogenen Förderung sind Qualität und Nachhaltigkeit.
Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Anteils- oder Vollfinanzierung. Im Falle einer Anteilsfinanzierung ist der Beitrag der FAMAKunststiftung zur Gesamtfinanzierung eines Projektes durch einen dem Förderantrag beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan deutlich zu machen. Erfolgt die Förderung durch Zustiftung, muss der Zustiftungsempfänger Ziele verfolgen, die denen der FAMAKunststiftung entsprechen. Einschränkungen hinsichtlich der zu fördernden kunstwissenschaftlichen Inhalte und Sammlungsgebiete sind nicht vorgesehen.
Auf Werbematerialien und Publikationen zu Projekten, die durch die FAMAKunststiftung gefördert werden, ist in geeigneter und mit der FAMAKunststiftung abgestimmter Form auf diese Förderung hinzuweisen. Die FAMAKunststiftung erhält mindestens zwei Belegexemplare aller derartigen Werbematerialien und Publikationen.
Nach Ablauf eines durch die FAMAKunststiftung geförderten Projektes ist die Verwendung der gewährten Fördermittel durch den Antragsteller mit Hilfe geeigneter Belege (Kopien) dieser gegenüber nachzuweisen.
Termine
Anträge auf Projektförderung durch die FAMAKunststiftung können bis zum 15. November eines Jahres für das darauf folgende Jahr gestellt werden.
Die Entscheidung über sämtliche Förderanträge fällt bis zum 20. Januar des Folgejahres.
Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Projektes unaufgefordert durch den Antragsteller der FAMAKunststiftung gegenüber zu erbringen.
Form des Antrages auf Förderung
Die Anträge sind in Schriftform unter Verwendung des Online abrufbaren Antragsformulares auf dem Postwege (nicht als email) einzureichen. Soweit notwendig können Anlagen (max. 3 Seiten) mit ergänzenden Informationen beigefügt werden.